| Zivildienst |
| Die Bayerische Landesschule für
Körperbehinderte ist eine anerkannte Zivildienststelle. Uns stehen
zur Zeit 22 Zivildienstplätze zur Verfügung, die wir zu jedem
Ersten eines Monats besetzen können, wobei der 01. September aus
organisatorischen Gründen (Schuljahresanfang) wünschenswert wäre. Bewerber müssen vom Bundesamt für
den Zivildienst bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sein. |

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| Persönliche Voraussetzungen sind: |
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Besitz
des Führerscheins Klasse 3 bzw. B mit ausreichender Fahrpraxis wünschenswert. |
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Freude an der Arbeit mit Behinderten |
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Gesundheitliche
Belastbarkeit |

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| Tätigkeitsbereich u.a.: |
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Freizeitgestaltung mit unseren Kindern und Jugendlichen |
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Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe Schüler im Internat und
Tagesheim unter Anleitung von Erziehern |
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Hilfestellungen
im Unterricht |
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körperliche
und handwerkliche Arbeiten, Besorgungen erledigen |
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Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich ca. 42 Stunden, da die über den
regulären Urlaubsanspruch
hinausgehenden Schulferientage eingearbeitet werden müssen. Die Wochenenden sind dienstfrei. Dienst ist jedoch an
bis zu 3 Wochenenden während der Zivildienstzeit möglich. |

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Unterkunft
Das Bundesamt für Zivildienst ordnet
dienstliche Unterkunft an. Der BayLfK stehen sechs Zimmer, die mit
eigener Toilette und Dusche und Gemeinschaftsküche ausgestattet
sind, zur Verfügung. |

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Verpflegung
Es besteht die Möglichkeit an der
Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Vollverpflegung
wird während der Unterrichtszeit gestellt, nicht jedoch an
Wochenenden und während der Schulferien. |
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Urlaub, Ferien
Bei einer Dienstzeit von 10 Monaten
beträgt der Erholungsurlaub 22 Arbeitstage (Montag-Freitag).
Der Erholungsurlaub ist während der Ferien zu nehmen. |

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Geld- und Sachbezüge
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1. - 3. Dienstmonat
Soldgruppe I
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7,41 €/Kalendertag
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4. - 6. Dienstmonat,
Soldgruppe II
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8,18 €/Kalendertag
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ab dem 7. Dienstmonat,
Soldgruppe III
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8,95 €/Kalendertag
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Kleidergeld
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1,18 €/Kalendertag
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Verpflegungsgeld
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5,98 € an Tagen, an denen die
Küche geschlossen ist (Samstag, Sonntag und Ferien)
Frühstück: 1,64 €
Mittagessen: 2,40 €
Abendessen: 1,94 €
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Weihnachtsgeld |
172,56 € (für
ZDL, die
zum Zeitpunkt des Dezembersolds mindestens einen vollen
Monat Dienst geleistet haben) |
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Entlassungsgeld |
Das
Entlassungsgeld beträgt 690,24 € bei voll abgeleistetem
Zivildienst. Wird der ZDL vorzeitig aus dem Dienst
entlassen, so erhält er für ein vermindertes
Entlassungsgeld, das von der Zahl der geleisteten Monate
abhängt. |
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Ansprechpartner
Herr Nauerz, Konrektor
Tel 089/64258-0
Fax: 089/64258-161 |

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Weitere allgemeine
Informationen zum Zivildienst
Bundesamt für Zivildienst
50964 Köln
Tel.: 0221/3673-0
Fax: 0221/3673-4661, 4662
http://www.zivildienst.de
http://www.zivildienst-seite.de
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| Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) |
| Die Bayerische Landesschule für
Körperbehinderte ist eine Einsatzstelle für das freiwillige
soziale Jahr. Die pädagogische Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit einer Körper- oder Mehrfachbehinderung in unserem
Haus profitiert sehr von der Unterstützung der vielen Mitarbeiter/-innen, die hier ihr FSJ, Zivildienst oder ein Praktikum
ableisten und dabei für sich selbst grundlegende persönliche
Erfahrungen sammeln. |
| Persönliche
Voraussetzungen: |
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ein ärztliches Gesundheitszeugnis ist
vorgeschrieben |
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keine Einschränkungen, die das Heben unmöglich
machen oder durch Heben verschlimmert werden können |

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Einsatzbereich: |
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ein ärztliches Gesundheitszeugnis ist
vorgeschrieben |
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Der Einsatz erfolgt unter der Trägerschaft von: |
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Bayer. Rotes Kreuz
- FSJ -
Volkartstr. 83
80636 München
Tel.: 089 / 9241-1505
Fax: 089 / 9241-1202
Internet: www.fsj.brk.de |
oder |
Paritätischer Wohlfahrtsverband
LV
Bayern
Freiwilliges Soziales Jahr
Düsseldorferstr. 22
80804 München
Tel: 089/30611126 |
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| Aufgabenbereich: |
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Einzelbetreuung der Schüler/-innen im gesamten
Tagesablauf, z.B. |
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Einzelarbeit
im Unterricht |
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Schreib-
und Lesehilfe |
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Bewegungsübungen
und Positionsänderungen |
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Kommunikationsförderung |
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Unterstützung
bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme |
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Weiterführung
therapeutischer Übungen im Alltag |
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Unterstützung der Gruppenaktivitäten z.B. |
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Mithilfe
bei der Nachmittagsbetreuung |
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Exkursionen |
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therapeutischen
Gruppenangeboten wie Malen, Reiten, Klettern usw. |
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Teilnahme an hausinternen Schulungen und
interdisziplinären Teamsitzungen |

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| Die
Mitarbeit eröffnet in der Regel einen ersten Einblick in
Berufsfelder wie Sonderpädagogik (mit besonderen Angeboten in
Werken, Hauswirtschaft, Kunsterziehung, Religion und Musik),
Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Therapiebereiche,
medizinische Fragestellungen, Fördermöglichkeiten unter
Einbeziehung moderner Technologien wie Computer und
Sprachausgabegeräte usw. |

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Dienstzeit,
finanzielle Situation und Unterkunft
Das
freiwillige soziale Jahr dauert vom 1. September bis 31.
August des folgenden Kalenderjahres.
Über einen der beiden oben genannten Verbände werden die
Sozialversicherung und die finanzielle Situation
(Verpflegungspauschalen, Taschengeld) geregelt sowie die
begleitenden Seminare durchgeführt und betreut.
Die Arbeitszeit entspricht in der Jahresabrechnung der
durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der anderen Mitarbeiter.
Um einen Ausgleich für die arbeitsfreien Schulferien zu
erzielen erhöht sich aber diese durchschnittliche
Wochenarbeitszeit.
Im begrenzten Rahmen können Wohnmöglichkeiten gestellt
werden. |
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Bewerbung
Günstiger
Zeitpunkt für Bewerbungen ist zu Beginn des Kalenderjahres.
Diese können gerichtet werden an einen der beiden oben
genannten Verbände oder
Herrn Gerhard Kleylein.
Tel.: 089/ 64258-0 oder 089/ 64258-203
Ein Vorstellungstermin am gleichen Tag sowohl beim
Trägerverband als auch in unserem Haus ist bei rechtzeitiger
Planung möglich. |
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Ansprechpartner:
Herr Gerhard Kleylein
Telefon 089/64 25 8 - 203 |
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