| Computer -
Benutzerordnung |
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Die Computer der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte werden
täglich vielfach genutzt. Damit Jeder von euch die Hard- und
Softwareausstattung auf gewohnte Weise und in arbeitsfähigem Zustand
vorfindet, muss jeder Nutzer - auch im eigenen Interesse - dafür Sorge
tragen, dass Veränderungen oder Beschädigungen, die die Funktionstüchtigkeit
des Systems beeinträchtigen können, unterbleiben. |

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Nutzungsberechtigung |
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Zur Nutzung berechtigt sind Mitarbeiter/innen und Schüler/innen der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte
im Rahmen des Unterrichts. Außerhalb des Unterrichts kann ein
erweitertes Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber
trifft die Schulleitung bzw. der von der Schulleitung mit der Systembetreuung
beauftragten Person. |
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Die
Nutzung der Computeranlagen ist nur demjenigen gestattet, der
die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt. |
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Über
Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst
informieren. Die jeweils gültige Fassung hängt u.a. im
Rechnerraum (ZiNr.: 213) der BayLfK aus. |
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Der Aufenthalt im Computerraum ohne Anwesenheit einer Verantwortung
tragenden Aufsichtsperson ist Schüler/innen grundsätzlich
nicht gestattet. Aufsichtspersonen i.d.S. sind
Mitarbeiter/innen der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte
sowie andere, dazu ausdrücklich beauftrage Personen, die die
entsprechende Verantwortung tragen.
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Verhalten
in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen |
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Den
Anweisungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu
leisten. |
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Das
Einnehmen von Speisen oder Getränken im Computerraum ist
nicht gestattet. |
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Veränderungen
der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und
des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung
sind grundsätzlich untersagt. |
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Die
Nutzer sind zu sparsamem Umgang mit Papier und Toner
verpflichtet. |
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Daten,
die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können
auf eigenen, virenfreien Disketten, aber nicht auf Festplatten
abgelegt werden. |
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Beim
Auftreten von Funktionsstörungen sind diese sofort persönlich
der Aufsicht führenden Person und der Schulleitung oder dem
Systembetreuer schriftlich mitzuteilen. |
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Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbst gefertigten)
Programmen bedarf der Genehmigung der Schulleitung oder
mit der Systembetreuung beauftragten Person. |
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Für
mutwillige Beschädigungen oder durch Fahrlässigkeit
entstandene Schäden ist der Verursacher bzw. die Aufsicht
führende Person verantwortlich. |
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Nach
dem Arbeitsende hat der Nutzer
den PC ordnungsgemäß herunterzufahren und auszuschalten. |
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[nach oben] 
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Nutzung des
Internets |
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Der
Internetzugang dient schulischen Zwecken. |
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Die
Anforderung von gesetzes- oder ordnungswidrigen Daten sowie
von Daten, die den freiheitlich-demokratischen oder
gesellschaftlichen Grundwerten zuwiderlaufen, ist streng
untersagt. Die Verantwortung dafür kann nicht auf eventuell
installierte oder zu installierende Schutzsoftware übertragen werden. |
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Die
im Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit
verteilten Quellen. Sollte sich jemand durch solche
Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Weise
angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem
Urheber der Information klären. Die BaylfK ist in keiner
Weise für den Inhalt der über seinen Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. |
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Kein
Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des
Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte einzugehen,
Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste
in Anspruch zu nehmen. |
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Datenschutz
und Datensicherheit |
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Die
auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung
gestellte Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der
Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte. Nutzer, die
unbefugt Software oder Daten kopieren, machen sich strafbar
und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. |
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Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass bei Computern, die einen freien Zugang zum Internet haben,
alle
Internet-Aktivitäten automatisch in einem Protokoll 60 Tage gespeichert
werden. |
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Jegliches
manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen
("Hacken") ist untersagt. |
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Eine
Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht
garantiert werden. Die zum Abspeichern von Daten verwendeten
Disketten müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfall ist dies
vom Nutzer eigenverantwortlich mit einem aktuellen Virenscanner zu überprüfen.
Für durch Virenbefall, Würmer, trojanische Pferde, etc.
verursachte Schäden haftet die BayLfK nicht. |
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Für
die Sicherung persönlicher Daten sind die Nutzer selbst
verantwortlich. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz
persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber
der BayLfK besteht nicht. |
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Eine
Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen
werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. |
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Die
Bereitstellung von Informationen im Internet - auf welche
Weise auch immer - kommt einer allgemeinen Veröffentlichung
gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem
BayLfK auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. |
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Alle
auf den Schul-Computern der BayLfK befindlichen Daten
(einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff
der Schulleitung und des Systembetreuers. |
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[nach oben] 
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Zuwiderhandlungen
und Geltung |
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Zuwiderhandlungen
gegen die Nutzerordnung können neben dem Entzug der
Zugangsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen
auch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt
auch bei Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs. |
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Die
Benutzerordnung gilt verbindlich ab dem 01.05.2003. Sie kann
ersetzt werden durch entsprechende Fortschreibungen, die
im Computerraum und auf der Homepage der BayLfK öffentlich
bekannt gemacht werden. |
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[nach oben] 
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Benutzerordnung
als Worddokument |
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| Stand: 27. Mai 2003 |