Bayerische Landesschule für Körperbehinderte
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Benutzerordnung

 

Computer - Benutzerordnung
Die Computer der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte werden täglich vielfach genutzt. Damit Jeder von euch die Hard- und Softwareausstattung auf gewohnte Weise und in arbeitsfähigem Zustand vorfindet, muss jeder Nutzer - auch im eigenen Interesse - dafür Sorge tragen, dass Veränderungen oder Beschädigungen, die die Funktionstüchtigkeit des Systems beeinträchtigen können, unterbleiben.

Nutzungsberechtigung
aufz2.gif (105 Byte) Zur Nutzung berechtigt sind Mitarbeiter/innen und Schüler/innen der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte im Rahmen des Unterrichts. Außerhalb des Unterrichts kann ein erweitertes Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung bzw. der von der Schulleitung mit der Systembetreuung beauftragten Person.
aufz2.gif (105 Byte) Die Nutzung der Computeranlagen ist nur demjenigen gestattet, der die jeweils gültige Benutzerordnung anerkennt.
aufz2.gif (105 Byte) Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss sich der Nutzer selbst informieren. Die jeweils gültige Fassung hängt u.a. im Rechnerraum (ZiNr.: 213) der BayLfK aus.
aufz2.gif (105 Byte) Der Aufenthalt im Computerraum ohne Anwesenheit einer Verantwortung tragenden  Aufsichtsperson ist Schüler/innen grundsätzlich nicht gestattet. Aufsichtspersonen i.d.S. sind Mitarbeiter/innen der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte sowie andere, dazu ausdrücklich beauftrage Personen, die die entsprechende Verantwortung tragen.  

Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen
aufz2.gif (105 Byte) Den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten.
aufz2.gif (105 Byte) Das Einnehmen von Speisen oder Getränken im Computerraum ist nicht gestattet.
aufz2.gif (105 Byte) Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
aufz2.gif (105 Byte) Die Nutzer sind zu sparsamem Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
aufz2.gif (105 Byte) Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen, virenfreien Disketten, aber nicht auf Festplatten abgelegt werden.
aufz2.gif (105 Byte) Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind diese sofort persönlich der Aufsicht führenden Person und der Schulleitung oder dem Systembetreuer schriftlich mitzuteilen.
aufz2.gif (105 Byte) Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbst gefertigten) Programmen bedarf der Genehmigung der Schulleitung oder mit der Systembetreuung beauftragten Person.
aufz2.gif (105 Byte) Für mutwillige Beschädigungen oder durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden ist der Verursacher bzw. die Aufsicht führende Person verantwortlich.
aufz2.gif (105 Byte) Nach dem Arbeitsende hat der Nutzer den PC ordnungsgemäß herunterzufahren und  auszuschalten.
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Nutzung des Internets

aufz2.gif (105 Byte) Der Internetzugang dient schulischen Zwecken.
aufz2.gif (105 Byte) Die Anforderung von gesetzes- oder ordnungswidrigen Daten sowie von Daten, die den freiheitlich-demokratischen oder gesellschaftlichen Grundwerten zuwiderlaufen, ist streng untersagt. Die Verantwortung dafür kann nicht auf eventuell installierte oder zu installierende Schutzsoftware übertragen werden.
aufz2.gif (105 Byte) Die im Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit verteilten Quellen. Sollte sich jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die BaylfK ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
aufz2.gif (105 Byte) Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte einzugehen, Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.
 

Datenschutz und Datensicherheit

aufz2.gif (105 Byte) Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung gestellte Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte. Nutzer, die unbefugt Software oder Daten kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
aufz2.gif (105 Byte) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Computern, die einen freien Zugang zum Internet haben, alle Internet-Aktivitäten automatisch in einem Protokoll 60 Tage gespeichert werden.
aufz2.gif (105 Byte) Jegliches manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen ("Hacken") ist untersagt.
aufz2.gif (105 Byte) Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Die zum Abspeichern von Daten verwendeten Disketten müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfall ist dies vom Nutzer eigenverantwortlich mit einem aktuellen Virenscanner zu überprüfen. Für durch Virenbefall, Würmer, trojanische Pferde, etc. verursachte Schäden haftet die BayLfK nicht.
aufz2.gif (105 Byte) Für die Sicherung persönlicher Daten sind die Nutzer selbst verantwortlich. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der BayLfK besteht nicht.
aufz2.gif (105 Byte) Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. 
aufz2.gif (105 Byte) Die Bereitstellung von Informationen im Internet - auf welche Weise auch immer - kommt einer allgemeinen Veröffentlichung gleich. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem BayLfK auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
aufz2.gif (105 Byte) Alle auf den Schul-Computern der BayLfK befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Schulleitung und des Systembetreuers.
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Zuwiderhandlungen und Geltung

aufz2.gif (105 Byte) Zuwiderhandlungen gegen die Nutzerordnung können neben dem Entzug der Zugangsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen auch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt auch bei Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs.
aufz2.gif (105 Byte) Die Benutzerordnung gilt verbindlich ab dem 01.05.2003. Sie kann ersetzt werden durch entsprechende Fortschreibungen, die im Computerraum und auf der Homepage der BayLfK öffentlich bekannt gemacht werden.
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Benutzerordnung als Worddokument
Stand: 27. Mai 2003