Eine vom DEUTSCHEN
BILDUNGSRAT formulierte Definition soll stellvertretend
für ein Spektrum von Versuchen stehen, die Begriffe "Körperbehinderung",
"körperbehindert", "der Körperbehinderte" u.a.
inhaltlich zu fassen:
"Als körperbehindert gilt, wer infolge einer zentralen oder
peripheren Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems oder wesentlicher
Funktionsbeeinträchtigungen seines Bewegungssystems so
beeinträchtigt ist, dass die motorische Umwelterfahrung nur unter
erschwerten Bedingungen möglich ist.
Als körperbehindert kann ferner gelten, wer durch Missbildungen des
Gesichts oder des Rumpfes sowie durch Entstellungen im äußeren
Habitus auffällig wird. Körperliche Bewegungsstörungen und
Fehlbildungen können zu unmittelbaren Erschwerungen bei
Verrichtungen des täglichen Lebens bis zur vollen
Pflegebedürftigkeit führen. Die sozialen Interaktionen
Körperbehinderter sind durch die Behinderung selbst (Bewegungseinschränkungen)
oder durch die Reaktion der Umwelt auf die sichtbare Behinderung
erheblich erschwert.
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Unsere
Schüler
Folgende Diagnosen sind vor allem feststellbar:
frühkindlicher
Hirnschaden
Missbildungen
der Gliedmaßen
Fehlbildungen
und Erkrankungen der Wirbelsäule
Spinale
Kinderlähmung
Fortschreitender
Muskelschwund
Unfallschäden
Es sind aber
auch Schüler mit Herzerkrankungen, Epilepsien oder Autismus an
unserer Schule.
Neben diesen
Beeinträchtigungen treten oft zusätzliche Schädigungen an
Sinnesorganen, in der Sprache und/oder im Verhalten auf. Das
geistige und motorische Lern- und Leistungsniveau der Schüler in
den Klassen ist somit meist sehr unterschiedlich und Inhalte und
Ziele des Unterrichts müssen deshalb auf jeden Schüler individuell
abgestimmt sein, damit ein erfolgreiches Lernen möglich wird.
Ermöglicht und gefördert wird dies aber erst durch die
interdisziplinäre Zusammenarbeit aller an der Einrichtung tätigen
Bereiche.
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