Bayerische Landesschule für Körperbehinderte
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Begriffserklärung "Körperbehinderung"

Eine vom DEUTSCHEN BILDUNGSRAT formulierte Definition soll stellvertretend für ein Spektrum von Versuchen stehen, die Begriffe "Körperbehinderung", "körperbehindert", "der Körperbehinderte" u.a. inhaltlich zu fassen:
"Als körperbehindert gilt, wer infolge einer zentralen oder peripheren Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems oder wesentlicher Funktionsbeeinträchtigungen seines Bewegungssystems so beeinträchtigt ist, dass die motorische Umwelterfahrung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
Als körperbehindert kann ferner gelten, wer durch Missbildungen des Gesichts oder des Rumpfes sowie durch Entstellungen im äußeren Habitus auffällig wird. Körperliche Bewegungsstörungen und Fehlbildungen können zu unmittelbaren Erschwerungen bei Verrichtungen des täglichen Lebens bis zur vollen Pflegebedürftigkeit führen. Die sozialen Interaktionen Körperbehinderter sind durch die Behinderung selbst (Bewegungseinschränkungen) oder durch die Reaktion der Umwelt auf die sichtbare Behinderung erheblich erschwert. 


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Unsere Schüler

Folgende Diagnosen sind vor allem feststellbar:

aufz2.gif (105 Byte)frühkindlicher Hirnschaden
aufz2.gif (105 Byte)Missbildungen der Gliedmaßen
aufz2.gif (105 Byte)Fehlbildungen und Erkrankungen der Wirbelsäule
aufz2.gif (105 Byte)Spinale Kinderlähmung
aufz2.gif (105 Byte)Fortschreitender Muskelschwund
aufz2.gif (105 Byte)Unfallschäden

Es sind aber auch Schüler mit Herzerkrankungen, Epilepsien oder Autismus an unserer Schule.

Neben diesen Beeinträchtigungen treten oft zusätzliche Schädigungen an Sinnesorganen, in der Sprache und/oder im Verhalten auf. Das geistige und motorische Lern- und Leistungsniveau der Schüler in den Klassen ist somit meist sehr unterschiedlich und Inhalte und Ziele des Unterrichts müssen deshalb auf jeden Schüler individuell abgestimmt sein, damit ein erfolgreiches Lernen möglich wird. Ermöglicht und gefördert wird dies aber erst durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller an der Einrichtung tätigen Bereiche.

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