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Aufnahmebedingungen:
Der Bewerber muss zum Eintritt (September) die 7. oder 8. oder 9. Klasse Hauptschule (Quali) absolviert haben.
Schüler der siebten und achten Klasse Hauptschule müssen zur Einschreibung (15. 03. 2010) ein Übertrittszeugnis einer Hauptschule vorlegen. Trägt das Übertrittszeugnis den Vermerk "geeignet für die Wirtschafts- oder Realschule oder das Gymnasium" erfolgt der Eintritt ohne Probeunterricht. (Schnitt: mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch)
Trägt das Übertrittszeugnis den Vermerk "geeignet für die Hauptschule" muss der Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (meist Anfang Mai) besucht werden.
Für die Bewerber der neunten Klasse Hauptschule, die den Quali anstreben, entfällt der Probeunterricht ebenfalls. Sollte derQuali nicht geschafft werden, ist ein Probeunterricht in den ersten Schultagen des neuen Schuljahres erforderlich.
Eine Aufnahme aus dem M-Zug der Hauptschule, aus der Realschule und dem Gymnasium ist möglich (telefonische Beratung erforderlich!).
Spezielle Aufnahmebedingungen der Wirtschaftsschule an der Landesschule:
Teilnahme an einer einwöchigen Integrationsfahrt zu Beginn der 8. Klasse (Ziel: körperbehinderte und nicht behinderte Schüler sollen sich kennen lernen, eine Klassengemeinschaft soll von Anfang an gefördert werden.)
Nimmt ein Absolvent der Wirtschaftsschule eine kaufmännische Ausbildung auf, wird die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt!
Vorteile der Wirtschaftsschule an der Landesschule:
- kleine Klassen, max. 20 Schüler pro Klasse
- Klassenteilung in den 8. und 9. Jahrgangsstufen in körperbehinderte und nicht behinderte Gruppen in folgenden Fächern: Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsmathematik, Textverarbeitung, Datenverarbeitung
- integrativer Unterricht in den folgenden Fächern: Deutsch, Englisch, Religion, Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde
- Einübung sozialer Kompetenz und Erziehung zur Teamfähigkeit
- moderner Fachräume mit PC, Fax und Internetzugang
- Mittagessen für alle Schüler möglich
- Schulbusbeförderung für körperbehinderte Schüler, wenn MVV nicht möglich
- Erwerb des europäischen Computerführerscheins möglich (kostenpflichtig!)
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Anmeldung an der Staatlichen Wirtschaftsschule
Die Informationsveranstaltung der Wirtschafts- und Berufsfachschule findet am Mittwoch, den 10. März 2010 um 18.00 Uhr statt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule findet statt am Montag, den 15. März 2010, 8.30 - 14.00 Uhr. Der Anmeldung sind beizulegen: a) für die dreijährige Wirtschaftsschule (Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf):
Jahrgangsstufe 8
- Original des Übertrittszeugnisses
bzw. Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. Kopie des Qualifizierenden
Hauptschulzeugnisses (dieses kann u.U. nachgereicht werden)
- Kopie der Geburtsurkunde
b) für die vierjährige Wirtschaftsschule (Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf):
Jahrgangsstufe 7
ergänzend
- Original des Schwerbehindertenausweises oder
- medizinisches oder psychologisches
Gutachten, aus dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf
ersichtlich bzw. empfohlen wird.
c) für alle Schüler:
- Anmeldebogen der Landesschule
- Einverständniserklärung
- Bei Schülern mit Migrationshintergrund Fragebogen zur Sprache
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