Bayerische Landesschule für Körperbehinderte

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Berufsfachschule für Bürokräfte
  >> zu den Einschreibungsterminen für das Schuljahr 2008/09
Die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte bietet im Rahmen der weiterführenden Schulen eine integrative Wirtschaftsschule und eine Berufsfachschule für Bürokräfte (BFS) an.
Die Berufsfachschule für Bürokräfte ist eine Sondereinrichtung für körper- und mehrfach behinderte Jugendliche.

Klassenzimmer "Übungsfirma"

Ausbildungsraum "Übungsfirma" für Schüler der Wirtschaftsschule und BFS

aufz2.gif (105 Byte) Die BFS bietet eine kaufmännische Berufsausbildung und führt zum anerkannten Berufsbild "Bürokraft".

aufz2.gif (105 Byte) Aufnahmebedingungen
Erfüllung der Volksschulpflicht
Bestehen der Aufnahmeprüfung

aufz2.gif (105 Byte) In der 3-jährigen Ausbildung sind fachtheoretische Inhalte und praktische Inhalte eng verknüpft.
Im 1. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden eine fachtheoretische Grundausbildung in Deutsch, BWL, Buchführung, Daten- und Textverarbeitung usw. vorwiegend in einem handlungsorientierten Unterricht.
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr wird die praktische Ausbildung mit je 14 Wochenstunden in sog. "Übungsfirmen" (ÜFA) zum Unterrichtsschwerpunkt.
Klassen mit geringer Schülerzahl
Ausbildung mit berufsbezogener aktueller Software (z.B. Office 2000, KHK - Warenwirtschaft)
Fachräume mit PC, Fax, Internetzugang über DSL etc.

aufz2.gif (105 Byte) Bei entsprechender Eignung ist ein Wechsel in die Wirtschaftsschule möglich.

aufz2.gif (105 Byte) Auch den Schülern der BFS stehen alle Vorteile unserer Einrichtung zur Verfügung, z.B.
Aufnahme ins Internat
Schülertransport per Taxi bzw. Schulbus soweit nötig
Therapien
Mittagessen in der Mensa

Anmeldung an der Staatlichen Berufsfachschule für Bürokräfte

Die Informationsveranstaltung der Wirtschafts- und Berufsfachschule findet am Mittwoch, den 5. März von 14.00 - 16.00 Uhr statt.

Die Anmeldung für die Berufsfachschule für Bürokräfte findet statt am Mittwoch, den 9. April 2008

Voraussetzungen für die Aufnahme:

Vollendung der Vollzeitschulpflicht,

  • nachgewiesen durch Schulzeugnis (kann am Schuljahresende nachgereicht werden)

Original des Schwerbehindertenausweises oder

  • ein medizinisches oder psychologisches Gutachten, aus dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf ersichtlich bzw. empfohlen wird.

Erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht.

Ansprechpartner:
Leitung BFS / WS: Herr R. Bernhofer
Telefon: 089/64258-156

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