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Versicherungen

 

Versicherung

Haftpflichtversicherung:
Geistige Behinderung gilt als deliktunfähig und entstandene Schäden müssen bei den üblichen Haftpflichtversicherern privat beglichen werden.
Aufgrund einer Initiative der „Bundesvereinigung Lebenshilfe“ wird diese Lücke im Versicherungsschutz nun von der Bruderhilfe Pax-Familienfürsorge (Versicherer im Raum der Kirchen) geschlossen.
Schäden können somit bis 5.000 € pro Jahr abgedeckt werden.

Bruderhilfe Pax Familienfürsorge, Doktorweg 2-4, 32756 Detmold, Tel. 05231-9751462, Internet www.bruderhilfe.de

Unfallversicherung:
Versicherungspartner des VdK (nur für VdK-Mitglieder) bieten nun ohne Gesundheitsprüfung günstige Tarife für eine Unfallversicherung für Menschen mit Behinderung an.

   

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