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Steuererleichterungen
Schulbegleitung

 

Steuererleichterungen

Entnommen aus dem aktuellen “Ratgeber für behinderte Menschen” , herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Einkommensteuer/Lohnsteuer:

Der Pauschbetrag für behinderte Menschen in Höhe von € 310 bis € 1.420 kann jährlich ohne Einzelnachweis der Aufwendungen und ohne Abzug der zumutbaren Belastung abgezogen werden. Ausschlaggebend für seine Höhe ist der festgestellte Grad der Behinderung. Behinderte Menschen, die hilflos oder blind sind, erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von € 3.700,--.

Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden:
Außergewöhnliche Krankheitskosten, wie z.B. für einen Krankenhausaufenthalt mit Operation oder für eine Heilkur. Unter bestimmten Voraussetzungen Kfz-Aufwendungen und Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt. Bei Heim- oder Pflegeunterbringung können in den Gesamtaufwendungen enthaltene Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen bis zu einem Betrag von € 624 im Kalenderjahr abgesetzt werden.

 

Schulbegleitung

Information von BIB e.V., Seeriederstr. 25, 81675 München

Tel: (089) 3 16 50 08

Fax:(089) 3 16 54 47

magdalena.durst@bib-ev.org
www.bib-ev.org
helga.prinoth-kurth@bib-ev.org

Neues Projekt: Schulbegleitung

Liebe Familie,
seit April 2007 bietet BIB e.V. ein neues Projekt für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an. Dieses hat zum Ziel, den Integrationsgedanken unseres Vereins weiter auszubauen. Durch die Vermittlung von IntegrationshelferInnen/ SchulbegleiterInnen will BIB e.V. eine angemessene Schulbildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, vor allem in Regel- und Förderschulen, ermöglichen. Auch kann der Einsatz von IntegrationshelferInnen/ SchulbegleiterInnen als zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Anspruch genommen werden, die bereits eine Schule besuchen, die speziell auf ihre Behinderung ausgerichtet ist. Aufgabe der Schulbegleitung ist es, die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung im Unterricht dahingehend zu unterstützen und begleiten, dass ein normaler Schulablauf möglich ist, sie in die Klassengemeinschaft integriert werden und im Schulalltag mitkommen.

Die Integrationshilfe/ Schulbegleitung kann über die Eingliederungshilfe (ß 54 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB XII in Verbindung mit § 12 Eingliederungshilfeverordnung, bzw. § 35 a SGB VIII) finanziert werden. Diese ist einkommensunabhängig.

Wenn Sie Interesse an einer Schulbegleitung für das Schuljahr 2007/2008 haben, dann wenden Sie sich bitte an mich. Ich stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Magdalena Durst

(Päd.Mitarbeiterin)

   

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