Fahrdienst
Der Fahrdienst Zeiler ist durch eine Kooperation mit der Stadt München ab sofort berechtigt, Fahrgutscheine des Sozialreferats München mit Ihnen abzurechnen.
Pauschalpreis 5 Fahrgutscheine á € 2,50 (innerhalb der Stadtgrenzen Münchens)
Egal wann und wohin.
Hotline: 089-360 520 52, Vorbestellungszeit 1 Stunde
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bezahlt die Stadt München einen Fahrdienst für Menschen, die wegen ihrer Behinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht benutzen können (Merkzeichen aG, Bl, H und B und einem GdB von 100 %). Es dürfen bestimmte Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht überschritten werden.
Die Antragstellung, die Ausstellung des Berechtigungsausweises und die Versendung von Fahrgutscheinen erfolgen beim
Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, S-I-RI
In der Schwanthaler Str. 62, 80336 München, Tel. Nr. 089-233-46688 oder 233-46689.
Sprechzeiten Mo, Mi, Fr von 8.30 bis 12 Uhr.
Erkundigen Sie sich vorher, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Es gibt mehrere Staffelungen bei der Zuteilung von Fahrgutscheinen.
Geistig wesentlich behinderte Menschen, die eine Werkstätte, Förderstätte oder Förderschule besuchen, erhalten z.B. 29 Tickets á € 2,50 = € 137,50 pro Monat. Nicht vorgesehen sind Fahrten zur Arbeit/Ausbildung und zur ärztlichen Behandlung.
Finanzielle Hilfen für Familien mit behinderten Kindern
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat eine Broschüre herausgegeben mit folgendem Inhalt:
Leistungen der Krankenversicherung
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Nachteilsausgleiche
Steuererleichterungen
Eingliederungshilfe
Leistungen für minderjährige Menschen
Leistungen für erwachsene Menschen
Besondere Kostenträger
Das SGB IX
Das Persönliche Budget
Das Behindertentestament
Durchsetzung von Rechtsanprüchen
Diese leicht verständlich formulierten Texte verfasste Katja Kruse, die Rechtsberaterin des bvkm und ist als kleine Broschüre für € 1,-- bei Herrn Kleylein, Sozialdienst unserer Schule, zu erwerben. |